Institut für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS)
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Institut für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS)

LogoDas Institut für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS) ist eine Forschungsstelle der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. 

Aufgabe der Forschungsstelle ist die Förderung und Vertiefung der interdisziplinären Forschung und Lehre in den Bereichen des Strafrechts, des Strafprozessrechts, des Polizeirechts und des Nachrichtendienstrechts unter besonderer Berücksichtigung des gesamtgesellschaftlichen Digitalisierungsprozesses und Einbeziehung europäischer und internationaler Bezüge. Ihr Tätigwerden folgt der Überzeugung, dass im Zeitalter von Globalisierung und Digitalisierung eine isolierte wissenschaftliche Begleitung des sog. Rechts der Inneren Sicherheit nicht mehr sinnvoll ist, sondern einer übergreifenden Perspektive bedarf und auf wissenschaftliche Erkenntnisse aller
juristischen Fachdisziplinen sowie außerhalb der Rechtswissenschaften zurückgreifen muss.

6. Trierer Forum zum Recht der Inneren Sicherheit (TRIFORIS)

 Tagung-Triforis-Bild

v.r.n.l. Prof. Dr. Mark A. Zöller, Dr. Tanja Niedernhuber, Ruben Doneleit, Lauritz Öllerer, Tatjana Lautenschläger

Am Freitag, den 8. Oktober 2021, fand in Kooperation von IDRIS und dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsidentin Malu Dreyer bereits zum sechsten Mal das Trierer Forum zum Recht der Inneren Sicherheit statt.
Dieses Mal lautete das Generalthema der Tagung: „Hass und Hetze im Internet – Die Bekämpfung des Rechtsextremismus“.


Die Tätigkeiten des IDRIS umfassen:

  • die Forschung und Lehre im Rahmen ihres Aufgabenbereichs innerhalb und außerhalb von Drittmittel-Projekten,
  • die Kooperation mit Behörden, Stiftungen, Unternehmen, Verbänden, Kanzleien, Hochschulen, wissenschaftlichen Verlagen sowie sonstigen geeigneten Stellen, Einrichtungen und natürlichen Personen im In- und Ausland,
  • die Beratung und Unterstützung von politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Fraktionen im In- und Ausland,
  • die Angliederung eines wissenschaftlichen Beirats aus Vertretern von Wissenschaft und Praxis, die im Bereich des sog. Rechts der Inneren Sicherheit und/oder Fragen der Digitalisierung besonders ausgewiesen sind.

Umgesetzt wird dies im Einzelnen insbesondere durch:

  • die Förderung des Dialogs zwischen Rechtswissenschaft, anderen Disziplinen mit Bezug zu Fragen der Digitalisierung sowie Vertretern von Politik, Rechts- und Digitalisierungspraxis,
  • die Durchführung von Forschungsvorhaben mit thematischem Bezug zur Aufgabe der Forschungsstelle,
  • die Dokumentation der Forschungsergebnisse durch deren Publikation,
  • die Veranstaltung und Durchführung von Tagungen, Vorträgen, Seminaren, Exkursionen und Fortbildungsveranstaltungen unter Einbeziehung digitaler Lehr- und Kommunikationsmittel,
  • die Erstellung von Gutachten sowie die Übernahme von Sachverständigen- und Expertentätigkeiten im Rahmen des Aufgabenbereichs der Forschungsstelle,
  • die Beratung im Zusammenhang mit Gesetzgebungsvorhaben und aktuellen rechtspolitischen Fragestellungen im Rahmen des Aufgabenbereichs der Forschungsstelle,
  • die Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit prozessualen Fragestellungen und Gerichtsverfahren mit Bezug zu den Aufgaben der Forschungsstelle,
  • die Betreuung von Habilitations- und Promotionsvorhaben sowie sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten mit thematischem Bezug zu den Aufgaben der Forschungsstelle,
  • die Ausbildung und Betreuung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sowie von Praktikantinnen und Praktikanten und
  • die Betreuung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern aus dem In- und Ausland.

Hier gelangen Sie zum aktuellen Organisationsstatut.

Soeben erschienen: Löffelmann/Zöller, Nachrichtendienstrecht

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Im Nomos-Verlag ist das erste Lehrbuch zum Nachrichtendienstrecht erschienen. Die Autoren Prof. Dr. Markus Löffelmann und Prof. Dr. Mark A. Zöller geben hierin ausgehend von den historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen einen systematischen Überblick über die unübersichtliche und auf zahlreiche Gesetze verteilte Materie. Aufgrund des weiterhin hohen Reformdrucks thematisiert das Kompendium auch bestehende Regelungsdefizite und entwickelt neue Regelungsansätze. Es berücksichtigt bereits die zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene Novelle des BND-Gesetzes.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Nomos-Verlages.

Soeben erschienen: Löffelmann/Zöller, Nachrichtendienstgesetze des Bundes - Textausgabe

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Im Verlag Book on Demand ist die erste Textsammlung zu den Nachrichtendienstgesetzen des Bundes, herausgegeben von Prof. Dr. Markus Löffelmann und Prof. Dr. Mark A. Zöller, erschienen. Der Band enthält alle für Ausbildung und Praxis wichtigen Rechtsvorschriften und umfasst ein ausführliches Sachverzeichnis. Er befindet sich auf dem Stand zum 30. März 2022 und berücksichtigt damit bereits die zum 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Reformen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des BoD-Verlages.