Institut für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS)
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Organisationsstatut

Organisationsstatut des

Instituts für Digitalisierung
und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS)

FORSCHUNGSSTELLE DER JURISTISCHEN FAKULTÄT
DER LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN

vom 26. November 2020

§ 1
Organisation

Das Institut für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS) ist eine Forschungsstelle der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München.

§ 2
Aufgaben

(1) Aufgabe der Forschungsstelle ist die Förderung und Vertiefung der interdisziplinären Forschung und Lehre in den Bereichen des Strafrechts, des Strafprozessrechts, des Polizeirechts und des Nachrichtendienstrechts unter besonderer Berücksichtigung des gesamtgesellschaftlichen Digitalisierungsprozesses und Einbeziehung europäischer und internationaler Bezüge. Ihr Tätigwerden folgt der Überzeugung, dass im Zeitalter von Globalisierung und Digitalisierung eine isolierte wissenschaftliche Begleitung des sog. Rechts der Inneren Sicherheit nicht mehr sinnvoll ist, sondern einer übergreifenden Perspektive bedarf und auf wissenschaftliche Erkenntnisse aller juristischen Fachdisziplinen sowie außerhalb der Rechtswissenschaften zurückgreifen muss.

(2) Die Tätigkeiten der Forschungsstelle umfassen

  • die Forschung und Lehre im Rahmen ihres Aufgabenbereichs innerhalb und außerhalb von Drittmittel-Projekten,
  • die Kooperation mit Behörden, Stiftungen, Unternehmen, Verbänden, Kanzleien, Hochschulen, wissenschaftlichen Verlagen sowie sonstigen geeigneten Stellen, Einrichtungen und natürlichen Personen im In- und Ausland,
  • die Beratung und Unterstützung von politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Fraktionen im In- und Ausland,
  • die Angliederung eines wissenschaftlichen Beirats aus Vertretern von Wissenschaftund Praxis, die im Bereich des sog. Rechts der Inneren Sicherheit und/oder Fragender Digitalisierung besonders ausgewiesen sind.

(3) Umgesetzt wird dies im Einzelnen insbesondere durch

  • die Förderung des Dialogs zwischen Rechtswissenschaft, anderen Disziplinen mit Bezug zu Fragen der Digitalisierung sowie Vertretern von Politik, Rechts- und Digitalisierungspraxis,
  • die Durchführung von Forschungsvorhaben mit thematischem Bezug zur Aufgabe der Forschungsstelle,
  • die Dokumentation der Forschungsergebnisse durch deren Publikation,
  • die Veranstaltung und Durchführung von Tagungen, Vorträgen, Seminaren, Exkursionen und Fortbildungsveranstaltungen unter Einbeziehung digitaler Lehr- und Kommunikationsmittel,
  • die Erstellung von Gutachten sowie die Übernahme von Sachverständigen- und Expertentätigkeiten im Rahmen des Aufgabenbereichs der Forschungsstelle,
  • die Beratung im Zusammenhang mit Gesetzgebungsvorhaben und aktuellen rechtspolitischen Fragestellungen im Rahmen des Aufgabenbereichs der Forschungsstelle,
  • die Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit prozessualen Fragestellungen und Gerichtsverfahren mit Bezug zu den Aufgaben der Forschungsstelle,
  • die Betreuung von Habilitations- und Promotionsvorhaben sowie sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten mit thematischem Bezug zu den Aufgaben der Forschungsstelle,
  • die Ausbildung und Betreuung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendarensowie von Praktikantinnen und Praktikanten und die Betreuung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern aus dem In- und Ausland.

(4) Die Forschungsstelle nimmt ihre Aufgaben im Sinne wissenschaftlicher Freiheit wahr.

§ 3
Leitung

(1) Die Forschungsstelle wird von einem hauptamtlichen Universitätsprofessor oder einer hauptamtlichen Universitätsprofessorin der Ludwig-Maximilians-Universität München geleitet. Er oder sie führt die Bezeichnung Geschäftsführer oder Geschäftsführerin. Er oder sie wird vom Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München unbefristet bestellt.

(2) Der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin führt die laufenden Geschäfte der Forschungsstelle und vertritt diese nach außen.

(3) Beim Ausscheiden des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin aus dem Institut bestimmt der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München die Nachfolge.

(4) Die Leitung entwickelt die Leitlinien und das Jahresprogramm der Forschungsstelle.

§ 4
Wissenschaftlicher Beirat

(1) Der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der Forschungsstelle kann einen wissenschaftlichen Beirat aus externen Mitgliedern, die in Wissenschaft und/oder Praxis im Bereich des Themenspektrums der Forschungsstelle tätig sind, bestellen. Die Zusammensetzung des wissenschaftlichen Beirats soll dem interdisziplinären Charakter des Instituts entsprechen.

(2) Der wissenschaftliche Beirat wird für eine Dauer von drei Jahren bestellt, soweit nicht eine kürzere Zeit beschlossen ist. Eine Wiederbestellung ist möglich. Scheidet ein Mitglied des wissenschaftlichen Beirats vorzeitig aus, wird sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin aufgrund eines Vorschlags des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin für die (Rest-)Dauer des ausgeschiedenen Mitglieds ernannt.

(3) Zweck des wissenschaftlichen Beirats ist die Unterstützung der Forschungsstelle bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Abgabe von Empfehlungen sowie die Beratung in wissenschaftlichen Angelegenheiten auf dem Gebiet der Digitalisierung und des Rechts der Inneren Sicherheit. Der Beirat soll insbesondere Anregungen für die wissenschaftliche Forschung geben und die Kontakte zwischen der Forschungsstelle und der Praxis pflegen.

§ 5
Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin informiert die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Forschungsstelle rechtzeitig und in geeigneter Form in allen die Forschungsstelle betreffenden Fragen.

§ 6
Tätigkeitsbericht

Der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der Forschungsstelle legt dem Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München zu Beginn eines jeden Kalenderjahres für das vorausgegangene Jahr einen Tätigkeitsbericht vor.

§ 7
Schlussbestimmung

Dieses Organisationsstatut wurde vom Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität am 26. November 2020 beschlossen und tritt mit Wirkung vom 26. November 2020 in Kraft.